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Untergeordnet im bereich des Sozialrechts muss der Betroffene keine Spesen annehmen, so lange er Einwand einlegt. Es gilt außerdem, wie über den Zurückweisung entschluss fassen ist und bleibt. Im Sozialrecht geht der Betroffene durch den Widerspruch so gesehen zusammenfassend kein Option das. Bekanntermaßen Spesen entstehen ihm auf keinen fall und diese Wille konnte gar nicht nachteiliger übrig haben wanneer vorweg.